Kurse Erste Hilfe - KölnFoto: A. Zelck / DRK e.V.

Qualifizierung von Schullehrkräften im EH-Programm

Ab Januar 2026 wird der bisherige Qualifizierungsweg für Schullehrkräfte durch die neue Struktur nach DGUV Grundsatz 304 003 abgelöst. 
Schullehrkräfte, die künftig als Lehrkräfte in der Ersten Hilfe tätig sein wollen, müssen absolvieren:

• Sanitätsausbildung (medizinisch-fachliche Qualifikation)

• Mindestens zwei Hospitationen in Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen Die Hospitationen sind zwischen der Sanitätsausbildung und Themenbereich II zu absolvieren.

• Themenbereich II: Fachdidaktische Umsetzung Erste Hilfe (32 UE)

Damit wird sichergestellt, dass Schullehrkräfte sowohl die fachlichen als auch die fachdidaktischen Kompetenzen für die Erste-Hilfe-Ausbildung erwerben. 
Die Umstellung dient der bundesweiten Vergleichbarkeit, klaren Modulstruktur und der Einhaltung verbindlicher DGUV-Standards.
Für Fragen zu Anmeldung oder Anrechnungen steht das Team der DRK-Landesschule unter erstehilfe@drk-ls.de zur Verfügung.

Wir sind anerkannter Träger gemäß Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.

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  • Ihr Ansprechpartner für den Bereich Erste Hilfe

    Martin Ohder

    Leiter digitale Bildung

    erstehilfe@drk-ls.de