Mehr Kompetenzen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im baden-württembergischen Rettungsdienst: Seit dem 1. Juli 2022 ist es ihnen möglich, bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen, die ihnen von Ärztinnen und Ärzten übertragen worden sind. Beispielsweise können Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei starken Schmerzen lindernde Medikamente verabreichen, noch bevor ein Notarzt oder eine Notärztin eingetroffen ist.
Die Einführung dieser sogenannten Vorabdelegation beschloss der Landesausschuss für den Rettungsdienst Ende Juni 2022. Bereits seit Anfang 2021 war in einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Innenministeriums und der Mitwirkung der DRK-Landesschule an einer Konzeption zur Vorabdelegation gearbeitet worden, um die Kompetenzen der Notfallsanitäter voll auszuschöpfen und eine optimale Therapie früher beginnen zu können. Nun wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit Patientinnen und Patienten ab sofort noch schneller geholfen werden kann.
Was bedeutet dies konkret für die DRK-Landesschule und die Ausbildung von Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen? Dreh- und Angelpunkt sind die in einer Fünf-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade im Rettungsdienst (SAA & BPR). Für deren Umsetzung gab es für die Auszubildenen zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin eine Übergangsphase. Erst jene, die ihre Ausbildung 2022 begonnen haben, müssen in ihrem Staatsexamen mit den SAA und BPR arbeiten.
Unbetroffen von den Regelungen der Vorabdelegation (§4c NotSanG) bleiben die Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Anwendung von heilkundlichen Maßnahmen invasiver Art bestehen (§ 2a NotSanG). Ziel der Bemühungen ist es, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen und die Qualitätsstandards zur Versorgung von Notfallpatienten und Notfallpatientinnen in den beteiligten Bundesländern vergleichbar zu machen.
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