Die Ausbildung zum RettungssanitäterIn wurde erstmalig 1977 durch den Bund-Länder -Ausschuss Rettungswesen vereinheitlicht, um eine Vergleichbarkeit in ganz Deutschland zu erreichen. Im Frühjahr 2019 wurde die Ausbildung erneut durch den Ausschuss Rettungswesen (ehemals Bund- Länder- Ausschuss) überarbeitet. Der/die RettungssanitäterIn war bis zur Einführung des Rettungsassistenten 1989 die verantwortliche Person, sowohl im Rettungsdienst als auch im Krankentransport. Heute wird der/die RettungssanitäterIn als verantwortliche Person im Krankentransport und als FahrerIn im Rettungswagen eingesetzt. Die Ausbildung ist aber selbstverständlich nicht nur wichtig für die Tätigkeit im Rettungsdienst, sondern ebenso für die Tätigkeit in den ehrenamtlichen Katastrophenschutzeinheiten des DRK und den anderen Hilfsorganisationen.
Die Ausbildung zum/zur RettungssanitäterIn umfasst einen schulischen Anteil von 120 Unterrichtseinheiten an einer unserer Bildungseinrichtungen. Hierbei legen wir großen Wert auf eine erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung mit einem großen Anteil an aktivierenden Unterrichtsmethoden. Während dieses schulischen Anteils vertiefen Sie die Inhalte des/der RettungshelferIn–Lehrgangs und lernen erweiterte Themengebiete. Auch in diesem Lehrgang sind neben den theoretischen viele praktische Inhalte verankert, die Sie auf eine spätere Tätigkeit als RettungssanitäterIn vorbereiten.
Angelehnt an die Ausbildung zum/zur NotfallsanitäterIn lernen Sie dasselbe strukturierte Vorgehen, sodass Sie später im Einsatz bei der Patientenversorgung optimal mitarbeiten können. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf dem Erkennen von unterschiedlichen Krankheitsbildern und lebensbedrohlichen Zuständen, dem eigenständigen Einleiten von lebensrettenden Maßnahmen und der Assistenz bei der weiteren Versorgung des Patienten durch NotfallsanitäterIn und Notarzt/Notärztin. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine schriftliche sowie praktische Prüfung inkl. Fachgespräch am Ende nachgewiesen. Nach erfolgreichem Ablegen dieser Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis zum/zur RettungssanitäterIn. Dieses qualifiziert Sie für eine assistierende Tätigkeit auf dem Rettungswagen sowie für eine Tätigkeit als verantwortliche Person auf dem Krankentransportwagen.
Für die Zulassung zum RettungssanitäterIn-Aufbaulehrgang mit Prüfung muss zuvor ein RettungshelferIn- Lehrgang besucht und die Prüfung bestanden sein. Zudem müssen 80 Stunden Praktikum in einem Krankenhaus sowie insgesamt 160 Stunden Praktikum (80h aus dem RettungshelferIn-Lehrgang sowie zusätzlich 80h) auf einer Lehrrettungswache nachgewiesen werden. Das Mindestalter zu Ausbildungsbeginn liegt bei 17 Jahren; für die Absolvierung der RS Prüfung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Wer die Ausbildung absolvieren möchte, muss gesundheitlich geeignet für eine Tätigkeit im Rettungsdienst/Katastrophenschutz sein. Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit im Rettungsdienst ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich ist. Für eine Tätigkeit im Krankentransport reicht in der Regel ein Führerschein der Klasse B aus.
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