Führungs- und Leitungskräftequalifizierung

Johannes Baumann
Telefon 07445 8512-583
j.baumann@drk-ls.de
Lars Ramthun
Telefon 07445 8512-586
l.ramthun@drk-ls.de
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Leitungs- und Führungskräfte der Bereitschaften, Bergwacht und Wasserwacht folgende Kompetenzen:
• rotkreuzspezifische Kompetenz
• fachliche Kompetenz
• personale Kompetenz
• soziale Kompetenz
• organisatorisch-administrative Kompetenz
• strategische Kompetenz
Ziel der Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte ist es, diese Kompetenzen zu vermitteln. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen nicht nur unmittelbar dem Erwerb bzw. der Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer, sondern auch mittelbar der Personalentwicklung und Organisationsentwicklung dienen. Die Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte ist als ein aufgabenorientiertes Modulsystem für die Bereiche „Rotkreuz-Gemeinschaften“ und „Einsatz/Zivil- und Katastrophenschutz“ gestaltet, miteinander ergänzenden und aufeinander aufbauenden Modulen. In Abhängigkeit von der Aufgabe und Tätigkeit der jeweiligen Leitungs- oder Führungskraft werden die Module entweder als Pflichtmodule oder Wahlmodule angesetzt. Das Modulsystem ist grundsätzlich offen, d.h. dass die meisten Module auch von Leitungs- und Führungskräften aus anderen Rotkreuz-Gemeinschaften und -Bereichen sowie von interessierten Helfern belegt werden können. Der aufbauende Charakter des Modulsystems bringt mit sich, dass für „höhere“ Module bestimmte „niedrigere” eine fachliche Eingangsvoraussetzung darstellen. Um den offenen Charakter und die Flexibilität des Modulsystems zu gewährleisten, beziehen sich die Eingangsvoraussetzungen strikt auf die Module und nicht auf die Funktion der Leitungs- und Führungskräfte. Da deren Tätigkeit das Absolvieren der entsprechenden obligatorischen Module jedoch voraussetzt, müssen entsprechend auch alle relevanten Voraussetzungen automatisch erfüllt sein. Vergleichbare Qualifikationen können durch den Bildungsträger anerkannt werden.
Module der Führungskräftequalifizierung
Module der Leitungskräftequalifizierung
Die Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes sind in der Regel Teil einer der fünf Rotkreuz-Gemeinschaften (Bereitschaften, Bergwacht, Wasserwacht, Wohlfahrts- und Sozialarbeit und Jugendrotkreuz). Die Mitglieder der Gemeinschaften wählen aus ihrer Mitte Leitungskräfte, welche sie gegenüber anderen Akteuren im Verband vertreten und die Geschicke der Gruppierung lenken. Die Leitungskräfte sind für die innere Organisation der Gemeinschaften verantwortlich, planen Aktionen und Aufgaben und vertreten Interessen in den Vereinsgremien.
Damit die Leitungskräfte auf ihre Arbeit gut vorbereitet und den an sie gerichteten Ansprüchen gewachsen sind, bekommen sie etliche Qualifikationsmöglichkeiten angeboten. Einige davon sind für die Ausübung ihrer Tätigkeit vonseiten des Verbands vorgeschrieben. Die Vorgaben hierzu unterscheiden sich in den Gemeinschaften.
Der Einstieg in die Vorbereitung auf ein Leitungsamt wird mit dem Besuch des „Rotkreuz-Aufbauseminars“ eingeleitet. Dieses Seminar festigt die Kenntnisse der zukünftigen Leitungskräfte bezüglich der Strukturen des Verbandes, geltenden Regelungen und Aufgaben einer Leitungskraft. Die Fähigkeit der angehenden Leitungskräfte, eine Gruppe zu leiten und deren Zusammenhalt zu stärken, wird durch das Leitungskräftemodul „Teamentwicklung und Konfliktmanagement“ gefördert.
In der Gemeinschaft Bereitschaften ist der Besuch dieser beiden Module Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit als stellvertretende Bereitschaftsleiterin/stellvertretender Bereitschaftsleiter und genügt zunächst zur Erstwahl.
Mit den Leitungskräftemodulen „Selbst- und Stressmanagement“, „Sozialmanagement und Freiwilligenkoordination“ und „Vorstands- und Präsidiumsarbeit“ können sich die Leitungskräfte auf ihre diversen Aufgaben vorbereiten und sich notwendige Fähig- und Fertigkeiten aneignen.
Für die Leitungskräfte der Bereitschaften ist der Besuch der Seminare „Leiten von Bereitschaften“, „Selbst- und Stressmanagement“ sowie „Vorstands- und Präsidiumsarbeit“ spätestens zwei Jahre nach der Erstwahl verpflichtend.