Kurs-Betriebssanitaeter-buehnenbild.jpg Foto: A. Zelck / DRK

Ausbildungsangebote & Schulungen im Betriebsanitätsdienst

Fragen und Anregungen? Wir sind gerne für Sie da.

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lehrbereich@drk-ls.de

Die Aufgaben des Betriebssanitäters sind vielseitig und reichen von einfachen Maßnahmen der Ersten-Hilfe bis hin zur erweiterten Ersten-Hilfe. Betriebssanitäter arbeiten eigenverantwortlich bis der Arzt vor Ort ist und können anschließend bei der Durchführung von ärztlichen Maßnahmen zur Unterstützung des Betriebsarztes mit. Das Einsatzspektrum umfasst neben Unfälle aller Art auch akute Erkrankungen.

Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst insgesamt 120 Stunden (3 Wochen). Und splittet sich in die Grundausbildungen (Teil 1 und 2) und anschließend in den Aufbaulehrgang (Teil 3). Um als Betriebssanitäter tätig zu werden, müssen alle drei Teile absolviert werden. Die Teilnehmer werden handlungsorientiert mit einem praxisnahen Bezug ausgebildet und können das theoretisch erlernte Fachwissen in Rollenspielen transferieren. Somit sind unsere ausgebildeten Betriebssanitäter handlungssicherer und können Notfallsituationen einfacher und sicherer abarbeiten. Um diesen hohen fachlichen Stand zu gewährleisten sollen Betriebssanitäter innerhalb von drei Jahren min. 16 Unterrichtseinheiten an freiwählbaren Fortbildungen absolvieren. Wir bieten hierzu verschiedene Thematiken an, die an unsere Kursteilnehmer bedarfsorientiert ausgerichtet sind. Die Ausbildungen finden vier Mal pro Jahr statt und Fortbildungen ca. acht bis zehn Mal im Jahr. Als Fortbildungsthemen bieten wir folgendes an:

  • Der Kollege mit Atemnot
  • Der bewusstlose Kollege
  • Der herzkranke Kollege
  • Jahresfortbildungen (jährlicher Themenwechsel orientiert an TN Bedürfnisse)
  • Kunterbunt
  • Der verletzte Kollege
  • Zwischenmenschliche Konflikte erkennen und lösen

Unsere Kunden können sich frei für ein interessantes Thema ihrer Wahl entscheiden und anmelden. Pro Lehrgang können maximal 20 TN eingebucht werden. Unter Umständen kann eine Vorqualifikation, wenn diese der Vorgabe der Berufsgenossenschaften genüge sind, auf die Grundausbildung angerechnet werden. Der Aufbaulehrgang muss in jedem Falle absolviert werden.

Die Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden Sie auf deren Website.