626B8756-2.jpg Foto: Thomas Warnack

Berufspädagogische Zusatzqualifikation

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Die Zielgruppe sind Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, welche Auszubildende während ihrer praktischen Ausbildung an der Rettungswache begleiten und anleiten sollen.

Das Seminar erfüllt die berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von 300 Stunden nach der NotSanAPrV § 3, Absatz 1, Satz 1c. Der Umfang der Ausbildung zum Praxisanleiter ist in der NotSanAPrV vorgegeben und beträgt 300 Stunden. In der Regel an acht aufeinanderfolgenden Wochenblöcken. Die berufspädagogische Zusatzqualifizierung ist nicht gleichbedeutend mit der Bezeichnung Praxisanleiterin/Praxisanleiter. Sie ist ein Bestandteil der Voraussetzungen zur Anerkennung als solche/r. Diese Anerkennung erfolgt in Baden-Württemberg durch die Behörde.

Als Grundlage für das Seminar dient die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Landesausbildungsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Baden-Württemberg (LAAG HiOrg BaWü). Die Landesausbildungsarbeitsgemeinschaft setzt sich aus Repräsentantinnen und Repräsentanten der staatlich anerkannten Schulen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter der vier Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD) in Baden-Württemberg und Promedic Karlsruhe zusammen. Zielsetzung der LAAG ist die Harmonisierung und Angleichung rettungsdienstlicher Ausbildungen in Baden-Württemberg und die gegenseitige Anerkennungsfähigkeit entsprechender Abschlüsse. Die Qualifizierung ist modular aufgebaut und beginnt mit den beiden Grundmodulen „Beziehungen gestalten, Kommunikation, Konfliktbewältigung“ und  „Information, Anleitung, Schulung und Beratung“. In den aufbauenden drei Fachmodulen werden „Pädagogische Grundlagen“, „Beurteilen und Benoten“ sowie „rechtliche Rahmenbedingungen und Berufspolitik“ vertieft.

Nähere Informationen zu den Themen, Inhalten und Rahmenbedingungen der Prüfung gibt es in der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung in unserem Downloadbereich.

Es findet keine explizite Trennung zwischen den vorgesehenen „Praxisanleitenden“ in Leitstelle/Integrierter Leitstelle und Rettungsdienstbetrieb statt. Eine Binnendifferenzierung mit Vermittlung spezifischer Skills findet im Verlauf der Qualifizierung statt und orientiert sich an den individuellen Erfordernissen der Teilnehmenden. Im Rahmen ausführlicher Fallbearbeitung mit Präsentation und Diskussion werden fachliche und pädagogische Kompetenzen nachgewiesen. Diese werden auch durch die Erstellung schriftlicher Unterrichtsvorbereitungen und Hausarbeiten unter Beweis gestellt. Die invasiven Maßnahmen werden in ihrer Bedeutung behandelt, nach § 4 Absatz 2.2c NotSanG sowie § 2a NotSanG vertieft und deren Vermittlung an die Auszubildenden praktisch erarbeitet.

Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat „berufspädagogische Zusatzqualifikation“.

Berufspädagogische Zusatzqualifikation Fortbildung

Die Zielgruppe sind Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die als Praxisanleiter eingesetzt werden und eine jährliche pädagogische Fortbildungsverpflichtung von 24 Stunden absolvieren müssen.

Die angebotenen Seminare erfüllen die jährliche pädagogische Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach der NotSanAPrV § 3, Absatz 1, Satz 1c. Die Inhalte und Themen der Fortbildung werden jährlich neu festgelegt. Nähere Informationen zu den angebotenen Seminaren finden Sie in unserem Buchungsportal.