626B8756-2.jpg Foto: Thomas Warnack

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Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

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Es war einmal alles schön geregelt. Kindergarten, die allgemeine Schulpflicht und danach Ausbildung oder Studium. Zumindest dieser, formellen Teil unserer Bildung, ist in Deutschland sehr eindeutig geregelt. Doch was kommt danach?

Bildung ist, als lebenslanger Prozess, in unserer Biografie fest verankert. Dabei ist es ausdrücklich keine Frage des Alters wie gut die Bildung gelingt, sondern eine Frage wie bewusst die Bildung angewandt wird. Eine mögliche bewusste Anwendung, im beruflichen Alltag, ist die Fort- und Weiterbildung. Viele Berufstätige möchten oder müssen sich nach der Ausbildung gezielt weiterbilden. Dies dient zum einen persönliche Interessen zu vertiefen, möglicherweise aber auch berufliche Tätigkeitsschwerpunkte auszuüben, welche mit ihrer Qualifikation noch möglich sind.

Nach § 1 III BBiG soll die berufliche Fortbildung dem einzelnen die Möglichkeit eröffnen, seine beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im bisherigen Berufsfeld zu erhalten und zu erweitern, um seine Qualifikation der technischen Entwicklung anzupassen. oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Wissen und Qualifikationen sind von zentraler Bedeutung, wenn es um die berufliche Bildung geht. Bei einer Fortbildung handelt es sich also um eine konkrete Weiterqualifizierung im beruflichen Umfeld. Hierbei geht es um den gezielten Erwerb weiterführender Kompetenzen, die für die Ausübung neuer, bevorstehender Aufgaben des Jobs ausgerichtet sind. Auch die berufliche Umorientierung kann ein Grund für eine Fortbildung sein.

Bei der „Erweiterungsfortbildung“ wird die bereits erworbene Kompetenz um zusätzliche Inhalte erweitert. Diese Erweiterung der Kompetenzen ist dann bedeutsam, wenn sich die Funktionen oder Rollen ändern und damit verbunden zusätzliche Kompetenzen notwendig werden. Eine der Funktionsänderungen kann auch den beruflichen Aufstieg bedeuten. Aufstiegsfortbildung ist also eine Form der Erweiterungsfortbildung.

Die Fortbildungsveranstaltungen sind in ihrer Form nicht vorgeschrieben. Verstärkt kommen bei den Pflichtfortbildungen auch E-Learning Formate, zumindest teilweise, zum Tragen.

 

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