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Ausbildung in Teilzeit: Im Herbst 2022 können erstmals Notfallsanitäter starten

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Die Ausbildung zum Notfallsanitäter in Teilzeit machen? Das geht ab Herbst 2022 bei der DRK-Landesschule Baden-Württemberg. Nach den guten Erfahrungen mit der Teilzeitanmeldung an der Bildungseinrichtung in Stuttgart startet die DRK-Landesschule auch in diesem Jahr mit einer Klasse. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

„Dieser Ausbildungsweg dauert viereinhalb Jahre und ist eine sehr gute Alternative zu unserem bisherigen Angebot“, sagt Rico Kuhnke, Schulleiter der DRK-Landesschule. „Nicht alle können es sich finanziell leisten, drei Jahre Vollzeit-Ausbildung zu machen. Und nicht alle können die langen Phasen des Blockunterrichts, die zur normalen Vollzeit-Ausbildung gehören, gut mit ihrer familiären Situation vereinbaren. Das neue Format soll ihnen entgegenkommen.“

Die Landesschule hatte mehrfach Anläufe genommen, um eine Teilzeit-Ausbildung an den Start zu bringen. Die Bedingungen waren nicht leicht zu erfüllen, in ganz Deutschland gibt es bislang nur wenige Anbieter solcher Ausbildungen. Das Team der Landesschule hat für sein Konzept positive Rückmeldungen der Teilnehmenden und der Ausbildungsträger bekommen. Der Ausbildungsbeginn im Herbst 2022 in Stuttgart hat bundesweit Modellcharakter.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf
„Wir haben unser Ausbildungskonzept so angelegt, dass man diese Ausbildung auch berufsbegleitend machen kann, beispielsweise wenn man darauf angewiesen ist, parallel noch dazuzuverdienen“, erklärt Rico Kuhnke. „Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist bei unserem Teilzeit-Modell deutlich höher als bei der Vollzeit-Ausbildung. Das hilft beispielsweise jungen Eltern oder pflegenden Angehörigen, wenn sie nicht so lange von zu Hause wegmüssen.“

Was für Rico Kuhnke und das Team der Landesschule besonders wichtig ist: Notfallsanitäter werden überall dringend gesucht. „Umso wichtiger ist es, dafür zu sorgen, dass auch möglichst viele Menschen diese Ausbildung machen können. Die fachlichen Anforderungen sind natürlich dieselben. Aber organisatorisch können wir die Hürden senken, indem wir neue Rahmenbedingungen schaffen. So erreichen wir es, dass möglichst viele, die das Zeug zum Notfallsanitäter haben, auch wirklich diesen Weg einschlagen.“

Wer sich anmelden möchte, muss grundsätzlich keine Vorbildung mitbringen, sagt Kuhnke – denn auch da sollen die Hürden nicht unnötig hoch sein. „Wir empfehlen unseren Teilnehmern allerdings, dass sie vorab die Ausbildung zum Rettungshelfer machen.“ Die Anmeldung zum Kurs übernimmt der jeweilige DRK-Kreisverband, mit dem man einen Ausbildungsvertrag für die duale Ausbildung abschließt.

Mit dem Arbeitgeber sprechen
Eine weitere Zielgruppe für das neue Angebot sind Rettungssanitäter, die mitten im Berufsleben stehen: „Wenn jemand als Rettungssanitäter arbeitet und keine reguläre Ausbildung zum Notfallsanitäter absolvieren kann, beispielsweise wegen der familiären Situation, ist unser neues Modell vielleicht die Lösung“, sagt Rico Kuhnke. „Denkbar wäre beispielsweise, dass jemand einen Teilzeitvertrag als Rettungssanitäter mit dem Ausbildungsvertrag kombiniert. Auf diese Weise lassen sich die finanziellen Ausfälle durch die Ausbildung ausgleichen. Mein Tipp: Am besten gleich mal den Arbeitgeber darauf ansprechen. Für die Arbeitgeber sind das ja auch interessante Perspektiven.“

>>> Ausbildungsplan

 

  • Ich möchte mich schon heute verbindlich anmelden, weiß aber nicht wie?

    Die Anmeldung erfolgt mit dem Einreichen der Ausbildungsunterlagen bei der DRK-Landesschule Baden-Württemberg. Das Anmeldeverfahren entspricht der Anmeldung von Schülern in der Regelausbildung zum Notfallsanitäter.

  • Warum dauert die Ausbildung 4,5 und nicht 5 Jahre?

    Die DRK-Landesschule hatte in ihren ersten Planungen einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Das RP Karlsruhe hatte darauf hingewiesen, dass der Gesetzestext auch dahingehend interpretiert werden kann, dass die Ausbildung, auch in Teilzeit, nach spätestens fünf Jahren abgeschlossen sein muss. Wenn nun ein Teilnehmer die staatliche Prüfung zum Regeltermin nicht besteht und ein Wiederholungstermin notwendig wäre, würde die Zeit von fünf Jahren überschritten. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, wurde die Ausbildungsdauer auf 4,5 Jahre gekürzt.

  • Welche Voraussetzungen muss ein Teilnehmer für die Teilzeitausbildung mitbringen?

    Neben der physischen und psychischen Eignung für den Beruf des Notfallsanitäters dürfen Bewerber sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit für die Ausübung des Berufes ergibt. Auch benötigen die Teilnehmenden einen mittleren Bildungsabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss. Da sich die Teilzeitausbildung insbesondere an langjährige Rettungssanitäter richtet, empfiehlt die DRK-Landesschule im Vorfeld eine Mindestqualifikation zum Rettungshelfer.

  • Wie wird die Teilzeitausbildung finanziert?

    Die Teilzeitausbildung wird wie die Regelausbildung über die Kostenträger finanziert. Die Ausbildungskosten werden dabei zu den entsprechenden Sätzen über den Ausbildungszeitraum von 4,5 Jahren gestreckt.

  • Welche Vergütung erhalten die Teilnehmer in der Teilzeitausbildung?

    Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem mit dem Schüler vereinbarten Beschäftigungsmodel. Dies kann durch den Ausbildungsträger sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten im Rahmen der schulischen Ausbildung (siehe Ausbildungsplan, rot hinterlegte Kalenderwochen), die Teilnahme an den klinischen Ausbildungsblöcken sowie ein Einsatz in der Notfallrettung im Umfang von mindestens 1960 Stunden. In den meisten Fällen wird der Schüler in der Teilzeitausbildung sicherlich mit einem zuvor festgelegten monatlichen reduzierten Stundenanteil über den Ausbildungszeitraum beschäftigt. In diesen Fällen errechnet sich die monatliche Vergütung folgendermaßen:

    Monatliche Vergütung in der Regelausbildung x 36 Monate Regelausbildung / 56 Monate Teilzeitausbildung = monatliche Vergütung in der Teilzeitausbildung. Wie oben beschrieben sind alternative Beschäftigungsmodelle denkbar.

  • Ist eine Beschäftigung als Rettungssanitäter und zeitgleich die Teilzeitausbildung zum Notfallsanitäter möglich?

    Eine Kombination der Teilzeitausbildung innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses lässt sich mit einer Teilzeitanstellung zum Beispiel als Rettungssanitäter kombinieren. Als Arbeitgeber ist darauf zu achten, dass hierbei die wöchentlichen maximal zulässigen Arbeitszeiten sowie die Ruhezeiten eingehalten werden.

  • Wer finanziert die Lücke zwischen regulärer Ausbildungsvergütung und der Vergütung als Rettungssanitäter?

    Grundsätzlich entsteht bei der Kombination eines Anstellungsverhältnisses als Rettungssanitäter mit einem Ausbildungsverhältnis zum Notfallsanitäter eine Finanzierungslücke und die Betroffenen erhalten am Monatsende weniger Gehalt. Hier gilt: Anteilige Ausbildungsvergütung + anteilige Vergütung als Rettungssanitäter < reguläre Vergütung als Rettungssanitäter. Für die entstehende Lücke gibt es über die Kostenträger keinen Ausgleich. Die Arbeitgeber sind hier angehalten durch mögliche Unterstützungsmodelle die Teilzeitausbildung für Interessenten attraktiv auszugestalten. Eine Möglichkeit wäre die monatliche Aufstockung des Gehalts in Höhe der entstehenden Finanzierungslücke in Form eines zinslosen Darlehens. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum Notfallsanitäter könnte das Darlehen dann monatlich rückerstattet werden.

  • Was ist der große Vorteil am Teilzeitmodell?

    Durch das Angebot einer Teilzeitausbildung werden insbesondere Personen angesprochen, die schon seit mehreren Jahren als Rettungshelfer oder Rettungssanitäter im Rettungsdienst tätig, aufgrund von familiären Verpflichtungen aber nicht in der Lage sind, die finanziellen Verluste durch die Regelausbildung zu kompensieren. Das Teilzeitmodell soll den Mitarbeitenden die Möglichkeit eröffnen, sich beruflich im Rettungsdienst weiterzuentwickeln. Für Arbeitgeber ist die Teilzeitausbildung eine Möglichkeit, bewährtem und langjährigem Personal eine Perspektive zu eröffnen und darüber hinaus eine langfristige Bindung an den Betrieb zu sichern.

  • Kann ich meine Mitarbeiter in der Teilzeitausbildung außerhalb vom Lernort Schule und Klinik regulär als Rettungssanitäter im Rettungsdienst einsetzen?

    Nein, die Tätigkeit als Auszubildender und die Tätigkeit als Rettungssanitäter müssen strikt voneinander getrennt sein. Die zuständige Behörde fordert von der DRK-Landesschule zum Ende der Ausbildung eine Dokumentation, aus der ersichtlich wird, an welchen Tagen der Schüler in der Notfallrettung in welcher Position eingesetzt war. Die Summe der Stunden als Auszubildender muss die im Gesetz formulierte Mindeststundenzahl ergeben. Die DRK-Landesschule stellt hierfür ein angepasstes Ausbildungsnachweisheft zur Verfügung. Wie bei Schülern in der Regelausbildung ist ein dienstplanmäßiger Einsatz als zweiter Mann erst nach circa der Hälfte der Ausbildung möglich (siehe Ausbildungsplan, dunkelgrün hinterlegte Ausbildungsteile). Zuvor sind die Schüler als drittes Besatzungsmitglied in der Notfallrettung einzusetzen.